ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UMGANG MIT DER INTERNETSEITE DER NATIONALEN MAUTVERWALTUNG BEI DER AGENTUR FÜR STRASSENINFRASTRUKTUR UND DEN VERKAUF VON VIGNETTEN UND ROUTEKARTEN AUF DER INTERNETSEITE, IN DER APP UND AN DEN SELBSTBEDIENUNGSTERMINALS
I. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen
- 1. Die Internetseite der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur auf https://www.bgtoll.bg/ sowie auf https://web.bgtoll.bg/ dient zur Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen, die Folgendes umfassen:
- 1.1. Zugang zu Informationen über die Erhebung der Straßenverkehrsgebühren sowie zu den elektronischen öffentlich zugänglichen kostenlosen Registern der Agentur für Straßeninfrastruktur gemäß dem Straßengesetz der Republik Bulgarien.
- 1.2. Die Möglichkeit, Vignettengebühren zu entrichten und Vignetten auszustellen;
- 1.3. Überprüfung der Gültigkeit elektronischer Vignetten nach dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs.
- 1.4. Die Möglichkeit, die Mautgebühr im voraus durch Erwerb von Routekarte zu zahlen.
- 1.5. Überprüfung der Gültigkeit der Routekarte nach dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs.
- 1.6. Bearbeitung von Anfragen, Anträgen, Meldungen und Klagen von Interessierten und Benutzern des gebührenpflichtigen Streckennetzes.
- 2. Die Selbstbedienungsterminals und die App der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur dienen der Bereitstellung der Dienstleitungen gemäß Nr. 1 unter Beachtung der Funktionsunterschiede zwischen den Internetseiten, den Selbstbedienungsterminals und der App.
- 3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zur Darstellung der Rechte und Pflichten der Benutzer in Bezug auf die Inanspruchnahme der gemäß Nr. 1 und 2 beschriebenen Dienstleitungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Moment der Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung durch den Benutzer und sind für beide Parteien bis zur vollständigen Erbringung der jeweiligen Dienstleistung rechtsverbindlich.
- 4. Die Benutzer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten Zugangsmöglichkeiten zu Dienstleistungen gewissenhaft und für die Zwecke, die ausdrücklich für die jeweilige Dienstleistung genannt sind, zu benutzen.
- 5. Bei Feststellung einer ungewissenhaften Nutzung der zur Verfügung gestellten Möglichkeiten kann die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur die Bereitstellung der jeweiligen Dienstleistung verweigern.
- 6. Bei Feststellung einer ungewissenhaften Nutzung der zur Verfügung gestellten Möglichkeiten durch bestimmte Benutzer behält sich die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur das Recht vor, die Bereitstellung von Dienstleistungen für ganze Benutzergruppen, einschließlich mittels einer vollständigen Einstellung einzelner Dienstleistungen oder Kommunikationsmittel, einzuschränken, um die Erfüllung ihrer Pflichten in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Republik Bulgarien zu gewährleisten. Die Verantwortung für die von den gewissenhaften Benutzern erlittenen Schäden tragen in diesem Fall die Personen, die mit ihren ungewissenhaften Handlungen die Einstellung der jeweiligen Dienstleistung verursacht haben.
- 7. Alle Handlungen auf der Internetseite, an den Selbstbedienungsterminals und in der App, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind als ausdrücklich verboten zu verstehen.
- 8. Falls ein Benutzer der Überzeugung ist, dass er für die Nutzung einer bestimmten Dienstleistung eine unerlaubte Handlung begehen muss,muss er als Erstes mit der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur Kontakt aufzunehmen und die Prüfung seines Falls zu beantragen. In solchen Fällen ist der Benutzer verpflichtet, die Anweisungen der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur strikt einzuhalten; anderenfalls wird angenommen, dass sein Verhalten ungewissenhaft ist mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.
- 9. Unabhängig von der Form der Nutzung der Internetseite, der mobilen App oder der Selbstbedienungsterminals muss bei jeder Nutzung eine neue Sitzung gestartet werden, um das Verbleiben von Informationen früher eingegebener Daten zu vermeiden.
- 10. Für bestimmte Dienstleistungen muss der Benutzer seine E-Mail-Adresse eingeben, an die er die jeweiligen Mitteilungen empfangen kann. Die Eingabe der E-Mail-Adresse in das entsprechende Feld stellt einen ausdrücklichen Antrag auf Empfang der jeweiligen zusätzlichen Dienstleistung dar. Die Nichteingabe einer E-Mail-Adresse wird das Funktionieren der Internetseite, der App oder des Selbstbedienungsterminals in Bezug auf die Entrichtung von Mautgebühr durch Routekarte grundsätzlich nicht verhindern, allerdings wird dadurch der Empfang der jeweiligen zusätzlichen Dienstleistungen unmöglich.
II. Begriffsbestimmungen
- 11. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Ausdruck:
- 11.1. „Vignettengebühr“ die Gebühr für die Nutzung des gebührenpflichtigen Streckennetzes nach Art. 10, Abs. 1, Nr. 1 des Straßengesetzes der Republik Bulgarien.
- 11.2. „elektronische Vignette“ ein elektronisches Dokument im Sinne von Art. 3, Abs. 1 des Gesetzes über das elektronische Dokument und die elektronischen Vertrauensdienste der Republik Bulgarien, das die Entrichtung der jeweiligen Gebühr gemäß Art. 10, Abs. 1, Nr. 1 des Straßengesetzes der Republik Bulgarien bestätigt und das amtliche Kennzeichen und die Kategorie des Kraftfahrzeugs, das Entrichtungsdatum der Gebühr und die Gültigkeitsfrist enthält.
- 11.3. Die “Routekarte” ist eine im voraus zu zahlende Dienstleistung für Benutzung des gebührenpflichtigen Streckennetzes von Straßenfahrzeugen mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t. Die Routekarte stellt ein Mautprodukt dar, das auf Zeitperiode und Fahrstrecke basiert, und sie wird Benutzern des gebührenpflichtigen Streckennetzes aus dem In- und Ausland angeboten, die über keine spezialisierten Erfassungsgeräte oder Erfassungsgeräte für Zeit und Ort verfügen und Kraftfahrzeuge mit maximaler technisch zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t fahren.
- 11.4. „zusätzliche Dienstleistungen“ ist die Bereitstellung einer Bestätigung des Kaufs einer elektronischen Vignette, Prüfung der Gültigkeit der elektronischen Vignette, Bereitstellung einer Bestätigung des Kaufs einer Routekarte, Prüfung der Gültigkeit der Routekarte und Bereitstellung einer Quittung mit Karte der beantragten Strecke, sowie die sonstigen Formen von Kontakt mit dem Benutzer, die Angabe einer E-Mail-Adresse voraussetzen.
- 11.5. „Internetseite“ bedeutet die Internetseite der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur auf folgenden Adressen: https://www.bgtoll.bg/ und https://web.bgtoll.bg/.
- 11.6 „App“ ist ein für mobile Geräte entwickeltes Computerprogramm der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur mit der Bezeichnung BG Toll, bestimmt für mobile Geräte, das auf mobile Geräte mit einem Android- oder IOS-Betriebssystem heruntergeladen werden kann.
- 11.7. „Benutzer“ ist jede Person, die die Internetseite, die App oder ein Selbstbedienungsterminal benutzt, unabhängig davon, ob sie das gebührenpflichtige Streckennetz im Sinne des Straßengesetzes der Republik Bulgarien benutzt oder nicht.
- 11.8. „Selbstbedienungsterminal“ ist ein computerbasiertes System, verbunden mit dem Zentralen Elektronischen Gebührenerhebungssystem, über dem der Straßennutzer Angaben zum Kraftfahrzeug erklärt und die Möglichkeit hat, ein auf Zeit basierendes Produkt für elektronische Gebührenerhebung zu wählen und die Mautgebühr durch Erwerb von Routekarte voranzuzahlen. Über dem Selbstbedienungsterminal ist die Zahlung und nachfolgende Validierung von zeit- und streckenbasierten Mauterhebungsprodukten mittels Zahlungsinstrumente – Debit- und Kreditkarten, sowie Kraftstoffkarten – möglich. Das Selbstbedienungsterminal ermöglicht außerdem die zusätzliche Prüfung der Gültigkeit eines schon erworbenen Rechtes auf Benutzung des staatlichen Streckennetzes über das elektronische Gebührenerhebungssystem.
III. Zugang zu Informationen über die Gebührenerhebung
- 12. Die auf der Internetseite, an den Selbstbedienungsterminals und in der App zugänglichen Informationen sollen für die Benutzer als Orientierung in ihren Rechten und Pflichten bezüglich der Nutzung des gebührenpflichtigen Streckennetzes dienen.
- 13. Die auf Rechtsakten basierenden veröffentlichten Informationen, einschließlich über die mautpflichtigen Fahrzeuge, welche Strecken mautpflichtig sind, die Höhe der Mautgebühr usw., können von der ausstellenden Behörde geändert werden.
- 14. Die veröffentlichten Informationen können vom Benutzer nicht als Grund für die Nichterfüllung seiner Pflichten, die sich aus einem Rechtsakt ergeben, verwendet werden.
- 15. Falls der Benutzer eine Ungenauigkeit in den veröffentlichten Informationen oder eine Unstimmigkeit zwischen den veröffentlichten Informationen und einem Rechtsakt feststellen sollte, hat der Benutzer diesen Umstand der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur mitzuteilen, damit die Ungenauigkeit beseitigt werden kann.
- 16. Die Berufung auf fehlerhafte Information, die auf der Internetseite, an den Selbstbedienungsterminals und in der App veröffentlicht worden ist, soweit diese den geltenden Rechtsakten widerspricht, stellt ein ungewissenhaftes Verhalten seitens des Benutzers dar und kann ihn nicht von der Haftung für die Nichterfüllung seiner Pflichten befreien.
IV. Entrichtung von Vignettengebühren und Ausstellung elektronischer Vignetten
- 17. Der Benutzer kann auf der Internetseite, in der App und an den Selbstbedienungsterminals die fälligen Vignettengebühren entrichten und eine elektronische Vignette erhalten, indem er die folgenden Angaben zum Fahrzeug eingibt: Fahrzeugkategorie, Zulassungsstaat, Emissionsklasse und amtliches Kennzeichen sowie Gültigkeitsdauer und Zahlungsmethode. Eine Bankzahlung mit Zahlungsauftrag ist in der App und an den Selbstbedienungsterminals nicht möglich – dort ist eine Zahlung ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Varianten für Kartenzahlung möglich.
- 18. Bei der Eingabe der Fahrzeugdaten ist der Benutzer für die richtige Angabe von Fahrzeugkategorie, Zulassungsstaat, Emissionsklasse, amtliches Kennzeichen und Gültigkeitsdauer verantwortlich. Das amtliche Kennzeichen wird ohne Leerzeichen zwischen den einzelnen Symbolen eingegeben. Die eingegebenen Symbole müssen die graphische Darstellung des amtlichen Kennzeichens genau wiedergeben, unabhängig davon, ob die Symbole in der kyrillischen oder lateinischen Schrift eingegeben werden. Enthält das amtliche Kennzeichen Symbole, die keinem der Symbole des lateinischen Alphabets entsprechen, so wird das ihm nächst ähnliche Symbol angegeben.
- 19. Bei der Angabe der Gültigkeitsdauer kann der Benutzer als Anfangsdatum das Datum angeben, an dem er die jeweilige Anwendung nutzt, sowie jedes andere Datum innerhalb der nächsten 30 Tage ab dem Kauf der Vignette.
- 20. Vor der Entrichtung der Vignettengebühren ist der Benutzer verpflichtet, die von ihm angegebenen Daten zur Identifizierung des Fahrzeugs zu überprüfen.
- 21. Beim Antrag einer Bankzahlung erhält der Benutzer einen Identifikationscode der Zahlung (PAY Code), den er im Zahlungsauftrag angeben muss, damit die Zahlung mit der beantragten elektronischen Vignette verbunden werden kann. Für die weiteren Zahlungsbedingungen gelten die jeweiligen Bestimmungen der vom Benutzer gewählten Bank, wobei die Frist für die Aktivierung der Vignette nicht kürzer als 3 (drei) Werktage ab der Zahlungsermächtigung ist. Zahlungsaufträge werden automatisch bearbeitet. Aus diesem Grund müssen die Informationen richtig eingegeben werden. Für jeden generierten PAY Code wird ein separater Zahlungsauftrag erstellt. Im Feld Verwendungszweck wird ausschließlich der aus dreizehn Ziffern bestehende PAY Code mit großen lateinischen Buchstaben ohne Leerzeichen oder zusätzliche Informationen eingegeben. Der bei der Generierung des PAY Codes berechnete Betrag muss mit dem im Zahlungsauftrag angegebenen Betrag übereinstimmen. Bei falscher Angabe des Zahlungsidentifikationscodes wird eine manuelle Abstimmung der Zahlung vorgenommen, die zur erheblichen Verzögerung der Anfangszeit der Validierung der Vignetten führen kann. Bei einer manuellen Abstimmung wird die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur die eingegangene Zahlung mit einer beantragten Vignette verbinden, falls genügend Informationen für die Identifizierung der beantragten elektronischen Vignette vorhanden sind, einschließlich aufgrund Informationen über frühere elektronische Vignetten desselben Zahlers. Um diesen Prozess zu unterstützen, können Sie uns über die auf der Internetseite der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur genannten Kontaktdaten erreichen und uns Angaben und/ oder Nachweise für die beantragte elektronische Vignette und die dazu verbundene getätigte Zahlung bereitstellen.
- 22. Beim Antrag auf Kartenzahlung gelten die Bestimmungen des Abschnitts VI dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 23. Unabhängig vom Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer ist die Vignette ab dem Moment gültig, in dem die Zahlung der fälligen Vignettengebühren auf das Konto der Agentur für Straßeninfrastruktur eingegangen ist, unter Beachtung der Bedingungen der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode und nach Eingabe der Daten zur Individualisierung der elektronischen Vignette. Bei Bankzahlungen ist die elektronische Vignette ab dem Moment der Abstimmung gültig.
- 24. Nach der Entrichtung der Vignettengebühren wird die elektronische Vignette für die vom Benutzer angegebenen Daten des Fahrzeugs gültig. Beträge für Kraftfahrzeuge, zu denen falsche Daten zur Fahrzeugkategorie, Zulassungsstaat, Emissionsklasse oder staatlichen Kennzeichen angegeben worden sind, werden nicht erstattet.
- 25. Wird eine Unstimmigkeit zwischen den Daten des Fahrzeugs, mit dem das gebührenpflichtige Streckennetz genutzt worden ist, und den Daten des Fahrzeugs, für das die Vignettengebühren entrichtet worden sind, stellt dieser Fall eine Ordnungswidrigkeit dar und es gelten die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes der Republik Bulgarien.
- 26. Die Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette wird nach den Angaben des Benutzers bestimmt; sie beginnt allerdings erst ab dem Moment des Eingangs der Zahlung der Vignettengebühren auf das Konto der Agentur für Straßeninfrastruktur. Wird die Abstimmung der Zahlung nach Beginn der vom Benutzer beantragten Gültigkeitsdauer und vor deren Ende, so gilt die Vignette bis zum Ablauf der ursprünglich beantragten Gültigkeitsdauer. Vignettengebühren für die Zeit zwischen dem Beginn der beantragten Gültigkeitsdauer und dem Moment des Eingangs der Zahlung werden nicht erstattet. Vignettengebühren, die nach Ablauf der beantragten Gültigkeitsdauer der elektronischen Vignette auf das Konto der Agentur für Straßeninfrastruktur eingegangen sind, werden nicht erstattet.
- 27. Sind die Vignettengebühren zweimal oder mehrmals an einem Kalendertag bezahlt worden, kann jeder zusätzlicher eingezahlter Betrag nach dem ersten gemäß den Vorschriften der Steuer- und Sozialversicherungsprozessordnung erstattet werden. Die Erstattung der Beträge ist nur bei voller Übereinstimmung der Daten zum Fahrzeug und der Gültigkeitsdauer (wenn sie dieselben Tage betrifft) gestattet. Falls die erste Vignette per Bankzahlung gekauft worden ist, ist eine Abweichung in den Tagen des Kaufs bis zu drei Werktagen zulässig.
- 28. Die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur übernimmt keine Verantwortung für von Zahlungsverkehrsdienstleistern verursachten Zahlungsverzögerungen sowie für Fehler bei den Zahlungsvorgängen, einschließlich für die falsche Angabe des Verwendungszwecks.
V. Voranzahlung der Mautgebühr und Ausstellung einer Routekarte
- 17. Der Benutzer kann auf der Internetseite, in der App und an den Selbstbedienungsterminals im voraus die fälligen Mautgebühren entrichten und ihm kann eine Routekarte erstellt werden, indem er die folgenden Angaben zum Fahrzeug erklärt: Zulassungsstaat, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugkategorie, Emissionsklasse und Achsenzahl, falls die maximale technisch zulässige Gesamtmasse, einschließlich Fahrzeuganhänger ≥ 12 Tonnen ist (das gilt nicht für Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässigen Gesamtmasse, einschließlich Fahrzeuganhänger < 12 Tonnen und für Autobusse), geplante Strecke von A bis B (mit vier Zwischenpunkten), Beginn der Gültigkeitsdauer und Uhrzeit für den Gültigkeitsbeginn.Die Routekarte kann frühestens 7 Kalendertage vor Fahrtbeginn von einem im elektronischen Gebührenerhebungssystem angemeldetem Benutzer erworben werden, und frühestens 24 Stunden von einem unangemeldeten Benutzer, wobei in beiden Fällen die Routekarte innerhalb von 24 Stunden vom erklärten Datum und Uhrzeit der Fahrt gilt.
- 18. Bei der Eingabe der Fahrzeugdaten ist der Benutzer für die richtige Angabe von: Zulassungsstaat, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugkategorie, Emissionsklasse und Achsenzahl, falls die maximale technisch zulässige Gesamtmasse, einschließlich Fahrzeuganhänger ≥ 12 Tonnen ist (das gilt nicht für Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässigen Gesamtmasse, einschließlich Fahrzeuganhänger < 12 Tonnen und für Autobusse), geplante Strecke von A bis B (mit vier Zwischenpunkten), Beginn der Gültigkeitsdauer und Uhrzeit für den Gültigkeitsbeginn verantwortlich. Das amtliche Kennzeichen wird ohne Leerzeichen zwischen den einzelnen Symbolen eingegeben. Die eingegebenen Symbole müssen die graphische Darstellung des amtlichen Kennzeichens genau wiedergeben, unabhängig davon, ob die Symbole in der kyrillischen oder lateinischen Schrift eingegeben werden. Enthält das amtliche Kennzeichen Symbole, die keinem der Symbole des lateinischen Alphabets entsprechen, so wird das ihm das nächst ähnliche Symbol angegeben.
- 19. Vor der Zahlung der Routekarte ist der Benutzer verpflichtet, die von ihm angegebenen Daten zur Identifizierung des Fahrzeugs zu überprüfen.
- 20. Beim Antrag auf Kartenzahlung gelten die Bestimmungen des Abschnitts VI dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- 21. Unabhängig vom Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer ist die Routekarte ab dem Moment gültig, in dem die Zahlung der fälligen Mautgebühren auf das Konto der Agentur für Straßeninfrastruktur eingegangen ist, unter Beachtung der Bedingungen der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode und nach Eingabe der Daten zur Individualisierung der Routekarte.
- 22. Nach Zahlung der Mautgebühr wird die Routekarte für die vom Benutzer angegebenen Daten des Fahrzeugs gültig.
- 23. Beträge für Kraftfahrzeuge, zu denen falsche Daten für Zulassungsstaat, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugkategorie, Emissionsklasse und Achsenzahl, falls die maximale technisch zulässige Gesamtmasse, einschließlich Fahrzeuganhänger ≥ 12 Tonnen ist (das gilt nicht für Fahrzeuge mit maximaler technisch zulässigen Gesamtmasse, einschließlich Fahrzeuganhänger < 12 Tonnen und für Autobusse), geplante Strecke von A bis B (mit vier Zwischenpunkten), Beginn der Gültigkeitsdauer und Zeit für den Gültigkeitsbeginn angegeben sind, werden nicht erstattet
- 24. Wird eine Unstimmigkeit zwischen den Daten des Fahrzeugs, mit dem das mautpflichtige Streckennetz genutzt worden ist, und den Daten des Fahrzeugs, für das die Mautgebühr durch Kauf von Routekarte entrichtet worden sind, stellt dieser Fall einen administrativen Verstoß dar und es gelten die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes der Republik Bulgarien.
VI. Bedingungen für Zahlungen mit Bankkarte
- 29. Bei der Zahlung der Vignette oder Routekarte auf der Internetseite der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur oder in der App besteht die Möglichkeit für die Entrichtung der fälligen Straßenverkehrsgebühr mit Bankkarte. In solchen Fällen kann die Zahlung direkt auf der Internetseite vollzogen werden, die als virtuelles POS-Terminal dient, ohne dass die tatsächliche Vorlage der Bankkarte nötig ist.
- 30. Für solche Zahlungen werden folgende Karten angenommen: VISA, MasterCard, Maestro, Karten mit dem Logo von BORIKA und Diners Club International & Discover Karten.
- 31. Bei der Wahl dieser Zahlungsmethode wird der Benutzer zum Abschluss der Zahlung zu einer weiteren Internetseite weitergeleitet, die ein Teil der Internetseite der Agentur für Straßeninfrastruktur darstellt.
- 32. Der Betreiber der Internetseite, die als virtuelles POS-Terminal dient, ist ein Teil der Authentifizierungsverfahren für die geleisteten Zahlungen. Bei der Nutzung der Internetseite, die als virtuelles POS-Terminal dient, je nach der verwendeten Bankkarte werden die Authentifizierungsverfahren Verified by Visa, MasterCard SecureCode und Geheimcode von BORIKA bei Internetzahlungen angewandt, wobei der Benutzer die entsprechenden Anforderungen für deine Identifizierung einhalten muss (Eingabe der Kartennummer, Gültigkeitsdatum, Sicherheitscode, Name des Karteninhabers usw.).
- 33. Je nach der Art der Bankkarte kann auch ein 3D Security Code für zusätzliche Zahlungsauthentifizierung angewandt werden.
- 34. Eine Zahlung auf das Konto der Agentur für Straßeninfrastruktur oder Aktivierung der beantragten Routekarte kann abgelehnt werden, wenn eine Mitteilung nach den Bestimmungen der Internationalen Kartenorganisationen Visa, MasterCard und Diners Club International & Discover oder von der ausstellenden Bank der Karte eingeht, dass die Zahlung ordnungswidrig mit einer gefälschten und/ oder ungültigen Bankkarte angeordnet worden ist oder ohne Wissen und/ oder Genehmigung des bevollmächtigten Karteninhabers getätigt worden ist. Die Zahlung kann außerdem abgelehnt oder nicht verbucht werden, wenn ein Missbrauch der Internetseite oder der App der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur oder ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgestellt wird oder beim Verdacht für oder bei der Feststellung eines Verstoßes gegen die Gesetze der Republik Bulgarien und die Rechtsakten der Europäischen Union.
- 35. Die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur übernimmt keine Verantwortung für die Annahme und Verbuchung von Zahlungen, für die keine fristgerechte Mitteilung gemäß Nr. 34 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingereicht worden ist, dass sie ohne Wissen und/ oder Einwilligung des bevollmächtigten Karteninhabers getätigt worden sind. Für die Konsequenzen der Zahlung gelten in diesen Fällen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, die die Bankkarte des Benutzers ausgestellt hat.
- 36. Die Agentur für Straßeninfrastruktur nimmt keine Zahlungen zugunsten von Drittpersonen und keine Zahlungen mit einem Verwendungszweck, der nicht mit der Entrichtung von Straßenverkehrsgebühren nach Art. 10, Abs. 1 des Straßengesetzes der Republik Bulgarien verbunden sind, an.
- 37. Bei der Benutzung des virtuellen POS-Terminals sind die Benutzer verpflichtet, nur Bankkarten zu verwenden, von denen sie bevollmächtigte Karteninhaber sind. Die Verwendung von Bankkarten ohne Wissen und Einwilligung des bevollmächtigten Karteninhabers sowie die Verwendung von ungültigen Karten oder unrechtmäßig erworbenen Karten und/ oder Kartenangaben (im Falle einer verlorenen oder gestohlenen Karte usw.) ist verboten, wobei sich die Agentur für Straßeninfrastruktur das Recht auf Ablehnung der Zahlung und/ oder Aktivierung der beantragten Vignette bei Verdacht auf solche Umstände vorbehält.
- 38. Wird bei einer Prüfung seitens eines Benutzers festgestellt, dass die von ihm beantragte elektronische Vignette oder Routekarte ungültig ist, kann er weitere Informationen mithilfe der angegebenen Mittel zur Kontaktaufnahme mit der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur anfordern. Wenn die Zahlung wegen Verdachts auf unrechtmäßigen Handlungen nicht angenommen oder verbucht worden ist, kann der Benutzer die Zahlung bestätigen, indem er zusätzliche Nachweise vorlegt, dass er der bevollmächtigte Karteninhaber ist und die Zahlung mit seinem Wissen und seiner Einwilligung angeordnet worden ist.
- 39. Der Benutzer kann von der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur Informationen dazu bekommen, ob die Zahlung angenommen und die Vignette aktiviert worden ist, nachdem er die Informationen zur angeordneten Zahlung bereitgestellt hat.
- 40. Die Agentur für Straßeninfrastruktur trägt keine Verantwortung für durch Drittpersonen, einschließlich durch die Bank, die die Karte des Benutzers ausgestellt hat, vorgenommene Verfahren zur Zurückbehaltung von Beträgen, Ablehnung des Vollzugs von Zahlungsaufträgen des Benutzers usw. Die vorstehenden Verhältnisse werden gemäß den zwischen dem Benutzer und der jeweiligen Person abgeschlossenen Verträgen geregelt.
- 41. Die Daten für die getätigte Zahlung werden verschlüsselt und unter Einhaltung der SSL/ HTTPS - Standards übermittelt. Zeigt Ihr Terminal-Gerät beim Zugang zur Internetseite an, dass Probleme mit diesen Zertifikaten bestehen (einschließlich wenn beim Titel der Seite das gelbe schlüsselförmige Symbol fehlt oder wenn dort ein rotes x-förmiges Symbol angezeigt wird), geben Sie bitte keine Zahlungsdaten ein, da die Agentur für Straßeninfrastruktur in diesen Fällen die Sicherheit der Informationen nicht gewährleisten kann und dementsprechend keine Verantwortung dafür trägt.
- 42. Der Benutzer kann den Zahlungsauftrag bis zur Eingabe der endgültigen Daten dafür abbrechen. Nach Eingabe der Zahlungsdaten kann die Zahlung vom elektronischen System nicht bearbeitet werden, wenn die Verbindung mit dem Terminalgerät des Benutzers vor Abschluss der Zahlungsvorgangs abgebrochen wird. In den vorstehenden Fällen kann die Agentur für Straßeninfrastruktur die Zahlung nicht empfangen und die Routekarte wird entsprechend nicht gültig sein. Der Benutzer ist verpflichtet, auf den Eintritt solcher Umstände zu achten und wenn nötig, zusätzliche Informationen von der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur zu beantragen, ob die Zahlung angenommen/ verbucht worden ist.
VII. Überprüfung der Gültigkeit der elektronischen Vignette
- 43. Der Benutzer kann mithilfe der Angaben zum amtlichen Kennzeichen und Zulassungsstaat des Kraftfahrzeugs überprüfen, ob eine bestimmte elektronische Vignette gültig ist, auch wenn der Benutzer nicht Inhaber des Fahrzeugs ist. Die Datenabfrage dient lediglich Informationszwecken und gilt nicht als Nachweis der Entrichtung der fälligen Vignettengebühren.
- 44. Die Überprüfungsmöglichkeit der Gültigkeit der elektronischen Vignette ist gewissenhaft zu nutzen; bei einer hohen Anzahl an Abfragen über ein konkretes Terminalgerät oder ein konkretes Netz kann eine Ablehnung der Bearbeitung der Abfragen vorgesehen werden.
- 45. Die bei einer Gültigkeitsüberprüfung bereitgestellten Informationen sind nicht als endgültig zu verstehen, soweit nach Ausstellung der Auskunft Umstände eintreten können, die die Gültigkeit der generierten elektronischen Vignette beeinflussen können.
VIII. Überprüfung der Gültigkeit der Routekarte
- 43. Der Benutzer kann mithilfe der Angaben zum amtlichen Kennzeichen und Zulassungsstaat des Kraftfahrzeugs überprüfen, ob eine Routekarte gültig ist, auch wenn der Benutzer nicht Inhaber des Fahrzeugs ist. Die Datenabfrage dient lediglich Informationszwecken und gilt nicht als Nachweis der Entrichtung der fälligen Mautgebühren.
- 44. Die Überprüfungsmöglichkeit der Gültigkeit der Routekarte ist gewissenhaft zu nutzen; bei einer hohen Anzahl an Abfragen über ein konkretes Terminalgerät oder ein konkretes Netz kann eine Ablehnung der Bearbeitung der Abfragen vorgesehen werden.
- 45. Die bei einer Gültigkeitsüberprüfung bereitgestellten Informationen sind nicht als endgültig zu verstehen, soweit nach Ausstellung der Auskunft Umstände eintreten können, die die Gültigkeit der generierten Routekarte beeinflussen können.
IX. Verhältnisse zu Drittpersonen
- 46. Gemäß dem Straßengesetz der Republik Bulgarien, dürfen zur Erleichterung der Benutzer Drittpersonen Möglichkeiten zur Entrichtung von Vignettengebühren und Ausstellung elektronischer Vignetten, sowie zur Entrichtung von Routekarten und Ausstellung von Routekarten anbieten. In diesen Fällen trägt die jeweilige Drittperson die Verantwortung zur Überprüfung der beantragten elektronischen Vignette/ Routekarte hinsichtlich der vom Benutzer angegebenen Daten vor Bezahlung der Vignette/ Routekarte. Von Drittpersonen begangene Fehler sind kein Grund für Erstattung von entrichteten Vignetten- oder Mautgebühren und befreien nicht von verwaltungs - strafrechtlicher Haftung den Fahrer oder Inhaber des Fahrzeugs, für das Fehler bei der Entrichtung der Voranzahlung der Mautgebühr durch Kauf einer Routekarte entstanden ist.
- 47. Die oben genannten Drittpersonen ermöglichen die Entrichtung der Vignettengebühren und die Ausstellung elektronischer Vignetten/ Routekarten auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur übt keine direkte Kontrolle auf die Tätigkeit dieser Drittpersonen aus und übernimmt keine Verantwortung für ihre Handlungen, einschließlich für Zahlungsverzögerungen, Fehler bei der Beantragung einer elektronischen Vignette/ Routekarten u. a. Wird beim Monitoring der Prozesse in den Verhältnissen zwischen diesen Drittpersonen und der Agentur für Straßeninfrastruktur festgestellt, dass ein Verzug, ein Fehler bei der Eingabe oder die Unmöglichkeit zur Eingabe von Daten einer technischen Störung des elektronischen Gebührenerhebungssystems der Agentur für Straßeninfrastruktur zuzuschreiben ist, die alle dem Benutzer zugänglichen Wege zum Verkauf elektronischer Vignetten/ Routekarten beeinträchtigt hat, in solchen Fällen wird angenommen, dass der jeweilige, von dem Verzug, dem Fehler oder der Unmöglichkeit zur Eingabe von Daten betroffene Benutzer das gebührenpflichtige Streckennetz mit einer gültigen und aktivierten Vignette/ Routekarte benutzt hat. Diese Regelung gilt lediglich für die Dauer der Störung, wobei der Benutzer verpflichtet ist, die elektronische Vignette/ Routekarte baldmöglichst zu bezahlen – nachdem für ihn ein Weg zum Verkauf zugänglich wird oder die Störung beseitigt worden ist.
- 48. Die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur trägt keine Verantwortung für von Drittpersonen übernommenen Verpflichtungen zur Rückerstattung von Beträgen, Kündigung von Verträgen nach Einschätzung des Benutzers, Inanspruchnahme des Reklamationsrechts u. a.
- 49. Die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur trägt keine Verantwortung für den Inhalt von Internetseiten, die zur Internetseite der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur weiterleiten.
- 50. Die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur haftet nicht für den Inhalt und die Funktionalität, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Betrieb und Datenschutzpolitik von Internetseiten, die Weiterleitungen zur Internetseite der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur und den damit verbundenen https://www.bgtoll.bg/ und https://prod-bg.tecspayment.com/tecsweb/ enthalten.
X. Geistiges Eigentum
- 51. Alle Veröffentlichungen, die Gestaltung der Internetseite sowie die mit der Internetseite verbundenen Applikationen, die App und die Selbstbedienungsterminals sind als Objekte des Urheberrechts gemäß dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geschützt.
- 52. Die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur behält sich alle Rechte auf die genannten Objekte des Urheberrechts vor, wobei ihre Veröffentlichung auf der Internetseite, in der App oder über die Selbstbedienungsterminals keine Einwilligung für die Nutzung dieser Objekte des Urheberrechts durch Drittpersonen darstellt.
- 53. Alle von der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur veröffentlichten Objekte des Urheberrechts von Drittpersonen werden mit der Einwilligung der jeweiligen Rechteinhabern verwendet.
XI. Sonstige Vereinbarungen
- 54. Die Nationale Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur ist Teil der staatlichen Verwaltung und übt aufgrund einer gesetzlichen Einzelbefugnis öffentliche Gewalt aus.
- 55. In Bezug auf die Tätigkeit der Nationalen Mautverwaltung bei der Agentur für Straßeninfrastruktur gelten nicht die Bestimmungen des Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr und des Verbraucherschutzgesetzes der Republik Bulgarien, da diese für die Tätigkeit staatlicher Behörden nicht anwendbar sind